Mosel-Weinkönigin: Bewerbung bis 31. Mai möglich

Wahl und Krönung der Nachfolgerin von Marie Jostock im September

 

Der Moselwein e.V. wird in diesem Jahr wieder eine Mosel-Weinkönigin wählen und krönen. Bewerbungen werden bis 31. Mai entgegengenommen. Im vergangenen Jahr wurde die traditionelle Veranstaltung erstmals seit fast 60 Jahren ausgesetzt, da die amtierende Mosel-Weinkönigin Marie Jostock (Mitte) und die Mosel-Weinprinzessinnen Julia Gries (links) und Julia Weis (Foto: Chris Marmann) vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie ihre Amtszeit um ein Jahr verlängerten.

Eine weitere Verlängerung der Amtszeit ist nicht geplant. Marie Jostock soll im Herbst das Weinanbaugebiet Mosel bei der Wahl der Deutschen Weinkönigin vertreten. Daher ist für Freitag, 10. September, die Wahl und Krönung ihrer Nachfolgerin geplant. Die Mosel-Weinwerbung ruft alle Ortsweinhoheiten, Töchter aus Winzerfamilien sowie weitere weininteressierte jungen Frauen aus dem Anbaugebiet auf, sich für die Wahl der Mosel-Weinkönigin 2021 zu bewerben. Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Foto nimmt bis 31. Mai die Geschäftsstelle des Moselwein e.V. in der Gartenfeldstraße 12a in 54295 Trier entgegen.

„Wir hoffen, dass im September die Ausrichtung einer Wahlveranstaltung mit Gästen und spätestens ab dem kommenden Jahr der Einsatz der Mosel-Repräsentantinnen bei Messen und Veranstaltungen wieder möglich sein werden“, so Ansgar Schmitz, Geschäftsführer der Mosel-Weinwerbung. Bis 2020 waren die Mosel-Weinkönigin und ihre Weinprinzessinnen jährlich bei rund 200 Terminen regional und überregional im Einsatz, um für die Weine des Anbaugebietes zu werben. Durch die Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie fielen von März 2020 bis jetzt fast alle Präsenzveranstaltungen aus. Die Einsätze der Gebietsweinhoheiten erfolgten stattdessen fast ausschließlich in den sozialen Netzwerken sowie bei online-Weinevents.

Die Bewerberinnen für das Amt der Mosel-Weinkönigin müssen mindestens 18 Jahre alt und unverheiratet sein, aber sie müssen nicht aus einer Winzer- oder Weinhändlerfamilie stammen. Berufliche Tätigkeit in der Weinbranche, beispielsweise im Marketing oder im Vertrieb, besondere Kenntnisse im Weinbau oder in der Kellerwirtschaft qualifizieren ebenso für das Amt. Erfahrungen als Ortsweinkönigin sind hilfreich, aber keine Bedingung für eine Kandidatur. Gute Kenntnisse des Weinanbaugebietes, seiner Rebsorten und Weine sowie Kommunikationsfreude sind die Voraussetzungen für diese Tätigkeit. Die Weinmajestäten berichten auch permanent in den sozialen Medien von ihren Einsätzen. Gute Englischkenntnisse sind ebenfalls gefragt, da auch Veranstaltungen im Ausland sowie mit ausländischen Gästen zum Aufgabengebiet gehören können. In Vorbereitungsseminaren werden die Kandidatinnen auf die Wahl vorbereitet. Im Sommer werden mit den Bewerberinnen Filmporträts gedreht, in denen sie sich und ihre Heimatorte der Jury und dem Publikum vorstellen.

Die Wahl erfolgt durch eine Jury aus Medienvertretern sowie Fachleuten der Wein- und Touristikbranche. Je nach Anzahl der Bewerberinnen findet ein Vorauswahlverfahren im August statt.

Die Mosel-Weinwerbung stellt der Weinkönigin ein Fahrzeug für das Amtsjahr zur Verfügung. Zudem erhalten Weinkönigin und Weinprinzessinnen finanzielle Unterstützung für Anschaffung von Garderobe und Aufwandsentschädigungen für die Einsätze.

Weitere Auskünfte erteilt Christa Borne, cb(at)weinland-mosel.de. Sie nimmt die Bewerbungen auch per E-Mail entgegen.