Die Mitgliederversammlung des Moselwein e.V. findet am Dienstag, 16. April, 16 Uhr, im Festsaal des Mosel-Weinmuseums in Bernkastel-Kues, Cusanusstraße 2, statt. Im Mittelpunkt der Versammlung steht die Wahl des Kuratoriums.
Weitere Themen der Mitgliederversammlung sind die Vorstellung des Geschäftsberichts 2018 und der Werbemaßnahmen 2019, die Entgegennahme der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018 sowie die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2019. Neben den Mitgliedern des Moselwein e.V. sind auch interessierte Gäste willkommen.
Die Einladung mit dem Wahlvorschlag für das Kuratorium wurde den Mitgliedern bereits zusammen mit dem neuen Werbemittelkatalog zugesendet.
Als Kandidaten für das Kuratorium sind von den in der Satzung aufgeführten Organisationen und Institutionen vorgeschlagen worden:
Für den Weinbauverband Mosel: Walter Clüsserath, Pölich; Bernhard Weich, Riol; Matthias Knebel, Winningen; Thomas Kaufmann, Kröv; Christian Amlinger, Neef; Karl-Josef Thul, Thörnich;
Für den Verband der Weinkellereien: Thomas Zimmermann, Zeltingen-Rachtig;
Für den Verband der Weinkommissionäre Mosel-Saar-Ruwer e.V.: Egbert Philippi, Mehring;
Für die Industrie- und Handelskammer Trier: Albrecht Ehses, Konz-Oberemmel;
Für die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Jutta Schneider, Traben-Trarbach;
Für die Winzergenossenschaft Moselland eG: Henning Seibert, Bernkastel-Kues; Kurt Kranz, Brauneberg;
Für die Versteigerungsringe: Fabian Theiß, Saarburg, Geschäftsführer des VDP Mosel.
Für die Mosellandtouristik GmbH: Landrat Manfred Schnur, Landkreis Cochem-Zell;
Für den Landkreistag Rheinland-Pfalz sowie Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz: Dr. Karl-Heinz Frieden, Geschäftsführender Vorstand des Gemeinde- und Städtebundes.
Über diesen Wahlvorschlag hinaus haben die Mitglieder die Möglichkeit, in der Versammlung vier weitere Kandidaten für das Kuratorium vorzuschlagen. Zwei dieser Kandidaten sollten Vertreter überörtlicher, weinbaulicher Vereinigungen sein.
Anträge auf Ergänzung oder Abänderung der Tagesordnung müssen gemäß Satzung §7 Abs.3) wenigstens fünf Kalendertage vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden bzw. in der Geschäftsstelle (Gartenfeldstraße 12a, 54295 Trier) eingegangen sein.