Alleinstellungsmerkmal für den Ruwer-Riesling

Weinbezeichnung: Winzer im Ruwertal dürfen künftig den Begriff „Ruwer“ auf dem Etikett verwenden.

Der Weinjahrgang 2019 wird für die Erzeuger im Ruwertal (Foto: Eike Bock/Touristinformation Ruwer) eine wesentliche Änderung mit sich bringen. Künftig dürfen die Weingüter und Winzer zwischen Sommerau und Eitelsbach den Begriff „Ruwer“ groß auf ihre Weinetiketten drucken lassen. Die Erzeuger können so mit dem Jahrgang 2019 erstmals ihre Weine offensiv mit dem Namen Ruwer auf dem Etikett vermarkten und als Spezialität des Anbaugebietes Mosel herausstellen. Der Verbraucher kann dann am Weinregal im Supermarkt und Weinfachgeschäft sowie auf Messen und Weinpräsentationen auf den ersten Blick erkennen, ob ein Wein von der Ruwer kommt.

Auf diese Entscheidung haben Winzer, Verbände und Kommunalpolitiker mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz seit Jahren hingearbeitet. Ruwer ist der zweitkleinste der sechs weinbaulichen Bereiche im Weinanbaugebiet Mosel. Rund 30 große Weingüter sowie kleine Winzerbetriebe bewirtschaften 180 Hektar Reben zwischen Sommerau und Trier-Eitelsbach, Die Steilhänge im Ruwertal sind zu fast 90 Prozent mit der Rebsorte Riesling bestockt. Der Ruwer-Riesling gilt schon seit dem 19. Jahrhundert als Spezialität der Mosel-Region, mit besonderer Feinheit, Mineralität und großer Lagerfähigkeit. Ruwer-Rieslinge gehörten um 1900 ebenso wie Weine von Mosel und Saar zu den teuersten Weißweinen der Welt. Seit dem frühen 20. Jahrhundert wurde Ruwer daher auch meist in einem Atemzug mit Mosel und Saar genannt und schließlich zu einem Bestandteil der offiziellen Gebietsbezeichnung Mosel-Saar-Ruwer.

Nachdem der Gebietsname Mosel-Saar-Ruwer im Deutschen Weingesetz ab 1. August 2007 zu Mosel verkürzt wurde, stellten sich die Weingüter im Ruwertal die Frage, wie sie die Herkunft ihrer Weine stärker herausstellen können. Vorbild waren hierfür die Kollegen im Weinbaubereich Saar. Dort ist seit mehr als zehn Jahren häufig der Bereichsname groß auf Weinetiketten zu finden. Fast alle größeren Weingüter mit Rebflächen an der Saar führen einen „Saar Riesling“ im Angebot. Diese Weine sind für viele große Weingüter inzwischen zu Produkten mit einem Markencharakter geworden.

An der Ruwer, so der Wunsch der dortigen Erzeuger, sollte dies auch so werden. Dem standen aber bislang rechtliche Hürden im Weg. Das deutsche Weinrecht erlaubt es, den Bereichsnamen ohne den Zusatz „Bereich“ auf das Etikett zu drucken, sofern es keine Ortsnamen oder Einzellagenbezeichnungen gibt, mit denen es zu Verwechslungen kommen kann. Da es im Stadtteil Trier-Ruwer bis vor einigen Jahren noch Weinlagen gab, die den Begriff Ruwer als Namensbestandteil führen durften, war es für Weine aus anderen Lagen im Ruwertal nicht möglich, den Namen „ihres“ Flusses ohne Zusatz des Begriffes „Bereich“ auf das Etikett zu schreiben.

2019 wurde in dieser Sache eine wichtige Änderung erreicht. Auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer wurden die inzwischen nicht mehr bewirtschafteten Weinbergslagen im Stadtteil Trier-Ruwer aus dem Lagenverzeichnis gelöscht. Damit besteht nun keine Kollision mehr mit Orts- oder Lagenweinen, die den Namen Ruwer in der Weinbezeichnung führen. Die Ortsbeiräte der Trierer Stadtteile Ruwer und Kürenz sowie der Stadtrat von Trier machten mit entsprechenden Beschlüssen den Weg frei für die Nutzung des Begriffes Ruwer für alle im Ruwertal erzeugten Weine.

Diese Änderung gab der Ruwer-Riesling e.V. anlässlich des Ruwer-Weinmarktes und des 30. Jubiläums des Vereins bei einem Pressegespräch im Rathaus der Verbandsgemeinde Ruwer in Waldrach bekannt. Stephanie Nickels, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ruwer, und Frank-Stefan Meyer, Vorsitzender des Ruwer-Riesling-Vereins, begrüßen diese Entwicklung als „Meilenstein für den Ruwer-Riesling“. Frank-Stefan Meyer dankte der Landwirtschaftskammer sowie den beteiligten Verwaltungen, Behörden und Verbänden für die gute Zusammenarbeit zur Lösung der bezeichnungsrechtlichen Frage. Michael Engisch von der Landwirtschaftskammer erläuterte das rechtliche Prozedere und wies daraufhin, dass durch diese Lösung keine Auflagen und auch keine Kosten für die Winzer entstehen würden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werde es einen entsprechenden Bescheid des rheinland-pfälzischen Weinbauministeriums geben.

Stephanie Nickels erwartet von der Neuerung einen höheren Bekanntheitsgrad und positive Effekte für Weinbau und Tourismus im Ruwertal. Sie sieht auch die Weingüter gefordert, diese Chance nun zu nutzen. Winzer Thomas Ambré aus Waldrach, der ein Musteretikett mit dem Begriff Ruwer präsentierte, sieht die Neuerung als Beitrag zur Transparenz der Herkunft des Weines. Die Winzer im Ruwertal könnten dies als Alleinstellungsmerkmal nutzen. Kathrin Hegner, ehemalige Mosel-Weinkönigin und zweite Vorsitzende des Ruwer-Riesling e.V., freute sich, dass passend zum 30-jährigen Bestehen des Vereins der Name Ruwer auf die Weinetiketten zurückkehre. Das passe zur hohen Identifizierung der Ruwer-Winzer mit ihrem Tal.

Großen Beifall fand die Bekanntgabe der Neuerung auch von Besuchern und Winzern beim Ruwer-Weinmarkt, der zum 30. Mal vom Ruwer-Riesling e.V. in Waldrach veranstaltet wurde. Fast alle Weingüter und Winzerbetriebe des Ruwertales präsentieren jährlich Mitte November ihre Weine. Weitere attraktive Veranstaltungen des Ruwer-Riesling e.V. sind der Ruwertaler Frühling, eine Freiluft-Weinpräsentation in den Steillagenweinbergen im Frühjahr, sowie die WineTime, eine Kombination aus lockerer Weinprobe und Weinparty.

Weitere Informationen gibt es auf der neugestalteten Internetseite des Ruwer-Riesling e.V. www.ruwer-riesling.de sowie auf den Seiten der Touristinformation Ruwer, www.ruwer.eu.