IHK Trier informiert über Vorschriften zum EU-Weinversand
Tipps zum richtigen Umgang mit der Online-Anwendung des Zolls EMCS
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier informiert am Mittwoch, 26. Februar 2025, über die Grundlagen der verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften zum Weinexport. Im Bildungszentrum der IHK erhalten die Teilnehmer ab 10:00 Uhr Einblicke in die verschiedenen Anbindungsmöglichkeiten zur Abwicklung sowie die Teilnahmevoraussetzungen zur Nutzung des kostenlosen IT-Verfahrens des Zolls, EMCS (Excise Movement and Control System). In einem Fallbeispiel wird die praxisnahe Durchführung einer Sendung detailliert dargestellt, sodass die Teilnehmer anschließend selbstständig Sendungen via EMCS abwickeln können.
Wer Wein in ein anderes Land der EU versenden will, muss neben den umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten ebenfalls verbrauchsteuerrechtliche Vorschriften beachten. So muss zuvor eine Genehmigung - Bewilligung genannt - von Seiten des Zolls eingeholt und jede Sendung anschließend elektronisch
über das IT-Vefahren EMCS abgewickelt werden. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Zoll, EU-weit Sendungen von unversteuerten Waren elektronisch zu überwachen. Für den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Sendungen ist der Versender verantwortlich. Falsche oder fehlerhafte Angaben in den elektronischen Dokumenten können erhebliche Steuerforderungen nach sich ziehen.
Das Seminar wurde speziell für die Weinwirtschaft konzipiert, mit dem Ziel, Betrieben eine kostengünstige Durchführung von Exportgeschäften zu ermöglichen. Bitte beachten Sie: Im Seminar werden ausschließlich Themen des gewerblichen Weinversands (B2B) behandelt! Der Weinversand an Privatpersonen ist nicht Gegenstand der Veranstaltung!