Der Vorstand der Organisation zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mosel – die Schutzgemeinschaft Mosel – hat am 12. September 2024 einstimmig die Absenkung des Mindestmostgewichtes für die Rebsorte Dornfelder beschlossen. Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein für das Erntejahr 2024 ab sofort von 68 Grad Oechsle auf 65 Grad Oechsle und 8,3 Porzentvolumen natürlicher Alkohol herabgesetzt. Damit ist eine frühere Lese der Trauben bei Bedarf möglich.
Hintergrund der Entscheidung, die nach fachlicher Bewertung der aktuellen Lage mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel (DLR Mosel) erfolgte, ist maßgeblich die aufgrund der derzeitigen Witterung drohende Gefahr durch Essigfäule, die zu erheblichen Schäden an den Trauben führen kann. Gleichzeitig wird die Schutzgemeinschaft Mosel einen Antrag zur Erhöhung der möglichen Anreicherungsspanne für ausgewählte rote Rebsorten auf den Weg bringen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls als notwendig erachtet und flankiert die Absenkung des Mostgewichtes in sinnvoller Weise.
In der Schutzgemeinschaft Mosel sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinanbau-gebietes Mosel organisiert. Ihr Vorstand setzt sich repräsentativ zusammen aus Vertretern des Weinbaus, der Kellereien und der Genossenschaften. Der Schutzgemeinschaft obliegt die Ver-waltung der sogenannten Lastenhefte der geschützten Herkunftsbezeichnungen an der Mosel. Darin sind die jeweiligen Produktionsbedingungen – wie etwa Mindestmostgewicht, Abgren-zung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag – geregelt. Die Schutzge-meinschaft Mosel wurde im Dezember 2018 gegründet und ist durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium anerkannt.